Der monatliche Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro (seit 2025) steht allen pflegebedürftigen Personen zu. Er wird zusätzlich zu den Leistungen der Pflegeversicherung ausgezahlt und kann für verschiedene Dienstleistungen rund um die Pflege eingesetzt werden.
Wir beraten Sie dazu gerne.

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